Aktuelle Informationen
Stand 01.05.2022
Präsenzunterricht
- Unabhängig von der Inzidenz findet Präsenzunterricht ohne Mindestabstand statt.
- Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist Schülerinnen und Schülern grundsätzlich nur mit einem negativen Testergebnis möglich. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die geimpft oder genesen sind.
- Eine Befreiung vom Präsenzunterricht ist nur mit einem entsprechenden Attest möglich.
Testung
- Ab Mai werden weder Tests an den Schulen durchgeführt noch können von den Schulen Selbsttests für zuhause ausgegeben werden.
- Testungen finden ausschließlich eigenverantwortlich zuhause, beim Hausarzt oder einer Teststation statt.
Maskenpflicht
- Mit dem Auslaufen der Übergangsfrist entfällt für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, sonstige an den Schulen tätige sowie schulfremde Personen die Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude - einschließlich Begegnungsflächen.
- Das freiwillige Tragen einer Maske ist – auch im Unterricht – selbstverständlich weiterhin möglich.
- Das Tragen einer Maske wird nachdrücklich empfohlen:
- auf allen Begegnungsflächen im Schulgebäude (z. B. Gänge, Treppenhäuser, Pausenhalle)
- nach einem bestätigten Infektionsfall in einer Klasse für die Dauer von fünf Unterrichtstagen auch während des Unterrichts am Platz
im freigestellten Schülerverkehr (analog zum ÖPNV).
3-G-Regelung an Schulen
- enfällt für alle an der Schule tätigen Personen sowie Besucher
Rahmenhygieneplan
Der Rahmenhygieneplan der Schule für das Schuljahr 2021/22 gilt weiterhin. Er wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium je nach Situation und Infektionslage aktuell immer neu angepasst.
- Lüften ist ein sehr wirksames Mittel gegen das Coronavirus und durch nichts zu ersetzen. Wir haben in den Klassenzimmern der Klassen 1 - 9 Luftreinigungsgeräte installiert.
- Impfungen liegen selbstverständlich weiterhin in der Entscheidung jedes Einzelnen, sind aber ein wirksames Mittel gegen das Corona-Virus. Für Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren sind Impfungen laut Ständiger Impfkommission empfohlen. Bitte informieren Sie sich ggf. bei Ihrem Kinderarzt.
Überblick über die Hygieneempfehlungen an Schulen
Quarantäneregelung
- Schülerinnen und Schüler, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, dürfen den Präsenzunterricht nicht besuchen.
- Wird eine Infektion in der Schule entdeckt, muss die Schülerin bzw. der Schüler umgehend nach Hause gehen bzw. von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
- Ein positiver Selbsttest muss durch einen PCR-Test (z. B. im Testzentrum) bestätigt werden.
- Die Isolation dauert in der Regel 10 Tage. Sie kann nach 7 Tagen mit einem negativen Test (Antigen-Schnelltest) beendet
werden, wenn das keine Covid-19-typischen Symptome vorhanden sind. Die Isolation endet mit Übermittlung des negativen Testergebnisses an das Gesundheitsamt. - Alles Weitere Corona-Infektionen betreffend, wird durch das Gesundheitsamt geregelt.
- Eine Rückkehr an die Schule ist nur mit einer Bescheinigung über einen negativen Schnell- bzw. PCR-Test möglich.
- Testungen an der Schule werden nach einem bestätigten Infektionsfall intensiviert. Fünf Tage lang werden an jedem Unterrichtstag Selbsttests durchgeführt.
Sollten sich Neuerungen ergeben, informieren wir Sie wie immer umgehend.
Weitere aktuelle Infos finden Sie hier:
• Website des Staatsministeriums für Gesundheit: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/
• Website des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html