Unterricht nach den Osterferien ab dem 12.04.2021
(Stand 08.04.2021)
Nachdem der Inzidenzwert in der Stadt Nürnberg weiterhin über 100 liegt findet nach den Osterferien für die Klassen 1-8 Distanzunterricht statt.
Die 9. Klassen (Abschlussklassen) haben Wechselunterricht.
Eine Notbetreuung wird wie bisher von Montag - Freitag von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr für alle Schülerinnen und Schüler, die diese aus zwingenden Gründen benötigen, im Schulhaus Motterstraße angeboten.
Die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE) startet in der Woche vom 12.04. - 16.04. mit der Notbetreuung in den Räumen der Schulvorbereitenden Einrichtung am Fürreuthweg 95 statt (Montag - Freitag von 8.00 Uhr - 11.45 Uhr).
Die Taxibeförderung morgens in die SVE und am Mittag in die Kindertagesstätten findet wie bisher statt.
Wichtiger Hinweis:
Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 dürfen ab 12. April 2021 nur noch Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen, die ein negatives Testergebnis vorweisen können.
Zulässig ist ein PCR- oder POC-Antigenschnelltest, der durch medizinisch geschultes Personal durchgeführt wird (z. B. in den lokalen Testzentren, bei Ärzten oder anderen geeigneten Stellen).
Er darf nicht älter als 24 Stunden (bei einem Inzidenzwert von >100) bzw. nicht älter als 48 Stunden (bei einem Inzidenzwert < 100) sein.
Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht nicht aus.
- 9. Klassen: Falls kein negativer PCR- oder POC-Antigenschelltest (nicht älter als 24 Stunden; Inzidenzwert >100) vorgelegt wird, haben alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, vor Schulbeginn am Montag einen Selbsttest durchzuführen.
- Alle Schülerinnen und Schüler, die die Notgruppe besuchen, benötigen am Montag einen negativen PCR- oder POC-Antigenschnelltest, der nicht älter als 24 Stunden (Inzidenzwert >100!) sein darf.
Wenn eine Schülerin oder ein Schüler nicht an den Selbsttests in der Schule teilnehmen soll und auch kein alternatives negatives Testergebnis vorgelegt werden kann, müssen die Eltern es der Schule mitteilen. Ein Schulbesuch ist dann nicht möglich.
- Diese Regelungen gelten nicht für SVE-Kinder.
Die regelmäßigenTestungen werden dann jeweils vor Unterrichtsbeginn am Morgen als Selbsttests in der Schule - unter Aufsicht - durchgeführt. Eine Einwilligungserklärung finden sie hier.
Bitte beachten Sie auch die Elterninformation des Kultusministerium zu den Selbsttests.
https://www.km.bayern.de/download/24938_Anlage-Merkblatt-Selbsttests_09.04.2021.pdf
In den Ferien sind wir in der Schule telefonisch nicht erreichbar, alle Anrufe werden auf dem Anrufbeantworter
gespeichert. Sie können uns jedoch gerne per Mail Nachrichten zukommen lassen.
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Umgang mit den Maßnahmen zum Coronavirus
Informationen für Eltern:
Im Umgang mit den Maßnahmen zum Corona-Virus hat das Kriseninterventions- und Bewältigungsteam Bayerischer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen einige hilfreiche Hinweise für Sie zusammengestellt. Die Informationen finden sie hier!